Trinkwasserhygiene: Landkreis Eichstätt

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Dies ist ein Anbieter für KI-basierte Kommunikationslösungen (z. B. KI-Chatbots, E-Mail-Agenten und Buchungssysteme) zur Automatisierung der Bürger- und Kundenkommunikation.
Verarbeitungsunternehmen
TIVIO GmbHIm Hofacker 4/7, 71404 Korb
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Gesundheitsamt Eichstätt
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Wasser-Spritzen

Trinkwasserhygiene

In Deutschland gilt es als selbstverständlich, dass aus jedem Wasserhahn Wasser in Trinkwasserqualität kommt und dass dieses Wasser jederzeit zum Trinken, zu Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Geschirrspülen oder auch zur Körperplege und -reinigung verwendet werden kann.

Die Versorgung mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität ist jedoch keine Selbsverständlichkeit sondern erfordert eine enge Zusammenarbeit verschiedener Bereiche wie z.B. der Wasserversorgungsunternehmen, der Wasserwirtschaftsämter, der Wasserrechtsbehörden und eben auch der Gesundheitsverwaltung denn das Trinkwasser selbst fällt in den Überwachungsbereich der Gesundheitsverwaltung.

Die Anforderungen an Trinkwasser sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) und in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt.
Gemäß § 37 IfSG muss "Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist."

Zu unseren Aufgaben gehören u.A.:

  • Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zum Trinkwasser und der Trinkwasserverordung, insbesondere der regelmäßigen Prüfung von Trinkwasserversorgungsanlagen - eventuell inklusive Wasseraufbereitungsanlagen - und der dazugehörigen Schutzzonen bzw. Umgebung der Wasserfassung
  • die Überwachung der Betreiberpflichen
  • der Beratung der Betreiber
  • Veranlassung von Schutz- und Abhilfemaßnahmen (z.B. Abkochgebote, Chlorungsanordnungen oder Spülmaßnahmen)
  • Entnahme von Trinkwasserproben (behördliche Probenahme z.B. im Ermittlungsfällen gem. §25 IfSG)
  • Mitwirkung in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahen
  • Zusammenarbeiten mit Behörden, Institutionen oder sonstigen Einrichtungen (Wasserwirtschaftsämter, Wasserwerksnachbarschaften)


Bei größeren Ereignissen im Bereich des Trinkwassers steht uns als zentrale Fachbehörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes das LGL (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) sowie die Fachberaten der Regierung von Oberbayern zur Seite.