Impfbuchkontrolle der Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufe
In Zusammenarbeit mit den Schulen werden die Impfbücher oder Kopien des Impfbuches in einem verschlossenen Kuvert eingesammelt und durch das Gesundheitsamt vor Ort an den Schulen eingesehen. Im Anschluss daran bekommt jedes Kind eine Empfehlung ausgestellt, in der individuell versäumte sowie fällige Impfungen vermerkt sind. Die Impfbücher sowie die Empfehlung werden wieder in einem verschlossenen Kuvert an die Schule und somit an die Schüler weitergegeben. Die Eltern erhalten dazu über die Schule zeitnah ein ausführliches Elternanschreiben.
Die bei der Impfbuchkontrolle erhobenen Daten werden anonymisiert ausgewertet, um einen Überblick über die Impfsituation der Kinder in dieser Altersgruppe zu erhalten. Mit dem Datenschutzbeauftragten in Bayern ist dieses Vorgehen abgestimmt.
Die Impfempfehlung erfolgt im Einklang mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO).
Impfungen durch das Gesundheitsamt an den Schulen durch das Gesundheitsamt werden nicht durchgeführt.
Wie wird die Impfbuchkontrolle der 6. Klasse durchgeführt?
In Zusammenarbeit mit den Schulen werden die Impfbücher oder Kopien des Impfbuches in einem verschlossenen Kuvert eingesammelt und durch das Gesundheitsamt vor Ort an den Schulen eingesehen. Im Anschluss daran bekommt jedes Kind eine Empfehlung ausgestellt, in der individuell versäumte sowie fällige Impfungen vermerkt sind. Die Impfbücher sowie die Empfehlung werden wieder in einem verschlossenen Kuvert an die Schule und somit an die Schüler weitergegeben. Die Eltern erhalten dazu über die Schule zeitnah ein ausführliches Elternanschreiben.
Die bei der Impfbuchkontrolle erhobenen Daten werden anonymisiert ausgewertet, um einen Überblick über die Impfsituation der Kinder in dieser Altersgruppe zu erhalten. Mit dem Datenschutzbeauftragten in Bayern ist dieses Vorgehen abgestimmt.
Die Impfempfehlung erfolgt im Einklang mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO).
Impfungen durch das Gesundheitsamt an den Schulen durch das Gesundheitsamt werden nicht durchgeführt.
Was passiert mit den Daten die bei der Impfbuchkontrolle erhoben werden?
Es werden im Rahmen der Impfbuchdurchsicht in den 6. Klassen keine personenbezogenen Daten vom Gesundheitsamt gespeichert. Die Impfbuchkopien oder das Impfbuch werden nach Auswertung sofort zurückgegeben und die elektronisch übermittelten anonymen Daten gelöscht. Für die Rückgabe der Impfempfehlung wird auf dem Umschlag der Name des Schulkindes vermerkt. Dieser wird jedoch nicht gespeichert. Zur Erfassung der Impfquoten auf Landkreisebene wird eine anonyme Strichliste mit Ergebnissen der Impfbuchkontrollen geführt und diese an das Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übermittelt, welche die Daten auf bayerischer Ebene zusammenführen. Die jährlichen, anonym erfassten Ergebnisse der Impfquoten in den 6. Klassen sind einsehbar unter(LGL-Gesundheitsreport).
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Schulgesundheits-Team unter den aufgeführten Kontaktadressen während der Öffnungszeiten selbstverständlich zur Verfügung!