rSEU - Reformierte Schuleingangsuntersuchung: Landkreis Eichstätt

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Kinder

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Schuleingangsuntersuchungen

Was ist eine Schuleingangsuntersuchung?

Die Schuleingangsuntersuchung ist eine kostenlose Untersuchung und dient der Gesundheitsvorsorge.

In Bayern findet gemäß Art. 80 des „Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)“ für Kinder in den zwei Jahren vor ihrer Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule auf Einladung des Gesundheitsamtes eine Schuleingangsuntersuchung statt. Diese Untersuchung wird ab Juni als „rSEU“ im Gesundheitsamt Eichstätt und im Dienstleistungszentrum Lenting durchgeführt.

Was ist die rSEU?

Der Begriff rSEU steht für "reformierte Schuleingangsuntersuchung".

Am Pilot-Projekt „Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter = GESIK“ nahmen in den vergangen 7 Jahren 6 bayrische Gesundheitsämter an der Durchführung teil.

Einige Kinder wurden im Rahmen dieses Projekts bereits im vorletzten Jahr vor der Einschulung einer ausführlicheren Untersuchung als bisher unterzogen. Es zeigte sich, dass sich sowohl der frühere Untersuchungszeitpunkt als auch der größere Untersuchungsumfang positiv auf die Entwicklung der Kinder auswirken konnten.

Aus diesem Grund wurde 2018 im Kabinett eine bayernweite Einführung von GESIK unter dem Namen „reformierte Schuleingangsuntersuchung = rSEU“ beschlossen.

Diese rSEU bietet einige Vorteile gegenüber der ehemaligen "herkömmlichen" SEU:

Der Untersuchungsumfang ist deutlich erweitert, so dass Kinder mit Entwicklungsdefiziten leichter erkannt und einer entsprechenden Förderung zugeführt werden können. Durch den früheren Untersuchungszeitpunkt (im Jahr vor dem Vorschuljahr) steht für eventuell notwendige Therapien oder spezielle Förderung ein längerer Zeitraum bis zur Einschulung zur Verfügung, in dem sich die Kinder zudem in einem für Förderungen besonders empfänglichen Alter befinden. Die Entwicklung des Kindes kann dann im Folgejahr in einer zweiten Untersuchung – falls gewünscht – nochmals überprüft werden.

Die Umstellungsphase im Gesundheitsamt Eichstätt startet im Juni 2023 und wird aufgrund der hohen Zahlen der zu untersuchenden Kinder schrittweise erfolgen.

Was geschieht mit den erhobenen Daten?

Alle erhobenen Daten werden anonymisiert und zur weiteren statistischen Erfassung ohne Namen und Anschrift an das „Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)“ weitergeleitet. Somit können wichtige Erkenntnisse über den aktuellen Gesundheitszustand der Kinder in Bayern, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, gewonnen werden.

Eine Weitergabe an andere Stellen (Schule), erfolgt nur, wenn ein Befund erhoben wird, der für die Unterrichtsgestaltung von Bedeutung ist (z.B. Vorkurs Deutsch). Wünschen die Eltern eine weiter reichende Information der Schule, so ist dies nur mit ihrem schriftlichen Einverständnis erlaubt!

Nähere Informationen zur rSEU

Wie läuft die rSEU ab?

Die Untersuchung findet ab Juni 2023 im Gesundheitsamt Eichstätt oder alternativ im Dienstleitungszentrum Lenting statt.

Teil I  besteht aus einer Untersuchung durch eine Fachkraft der Sozialmedizin, die ca. 60 Minuten dauert und folgende Einzelaspekte umfasst:

  • Erhebung der Vorgeschichte bezügl. Gesundheit und Entwicklung
  • Erhebung des Impfstatus und Impfberatung
  • Überprüfung der Teilnahme an den verpflichtenden Früherkennungsuntersuchungen U1 – U9 (gelbes Heft)
  • Messung von Körperlänge und Gewicht
  • Seh- und Hörtest
  • standardisiertes Sprach- und Sprechscreening (BESS)
  • standardisiertes Fein- und Grobmotorik-Screening
  • Überprüfung des Farbenbenennens
  • Überprüfung von Fähigkeiten, die als Voraussetzung für schulisches Lernen gelten (visuelle Wahrnehmung, Zahlen- und Mengenverständnis)
  • statistische Erfassung der erhobenen Daten

Teil II  besteht aus einer schulärztlichen Untersuchung, die dann im Anschluss erfolgt, wenn:

  • der Nachweis über die zuletzt fällige verpflichtende Früherkennungsuntersuchung (je nach Alter U8 oder U9) nicht erbracht werden kann (weil sie versäumt wurde oder das gelbe Heft nicht vorgelegt wurde)
  • bei chronischen Erkrankungen, die für den Schulalltag relevant sein können
  • bei Auffälligkeiten in der vorangehenden Untersuchung durch die Fachkraft der Sozialmedizin
  • bei Verdacht auf Vernachlässigung oder Misshandlung
  • auf Wunsch der Eltern

Hier ist der Zeitaufwand abhängig von der jeweiligen Fragestellung bzw. vom jeweiligen Grund für die ärztliche Untersuchung.

Sollten sich im Teil II, der ärztlichen Untersuchung, weitere abklärungsbedürftige Befunde oder die Notwendigkeit einer Therapie ergeben haben, so ist eine nochmalige ärztliche Kontroll-Untersuchung im Folgejahr, d.h. im Vorschuljahr des Kindes, möglich und sinnvoll, um den Verlauf der Entwicklung und den Erfolg einer eventuell eingeleiteten Therapie abschätzen zu können. Dazu können mit dem Einverständnis der Eltern individuelle Termine vereinbart werden.

Welche Unterlagen sollten zur SEU mitgebracht werden?

  • Impfausweis (verpflichtend gemäß Art. 12 Abs. 3 S. 5 GDG, falls vorhanden)
  • gelbes Untersuchungsheft (alternativ die Teilnahmekarte oder ein ärztliches Attest, dies gilt als Nachweis über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung U8 oder U9 - je nach Alter des Kindes - gemäß Art. 12 Abs. 3 S. 2 GDG)
  • Den ausgefüllten Fragebogen zur medizinischen Vorgeschichte

Falls vorhanden:

  • Nachweis über eine Logopädische Behandlung (QR-Code siehe Einladungsschreiben)
    Sollte der Nachweis nicht vorliegen, muss eine schulärztliche Untersuchung erfolgen!
  • Brille, Hörgerät, Schwerbehindertenausweis, Gesundheitspass (z.B. Allergiepass)
  • Bescheinigung vom HNO- bzw. Augenarzt/-ärztin (nicht älter als 3 Monate)

Wo finden die Untersuchungen statt und was ist zu beachten?

Ab Juni 2023 startet die rSEU im Landkreis Eichstätt. Diese findet an folgenden Standorten statt:

  • Gesundheitsamt Eichstätt, Gundekarstraße 3, 85072 Eichstätt
  • Dienstleistungszentrum Lenting, Bahnhofstraße 16, 85101 Lenting

Noch einige wichtige Hinweise:

  • Bitte vereinbaren Sie nur dann einen Termin, wenn Sie die schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erhalten haben
  • Das Screening dauert ca. 60 Minuten, gegebenenfalls findet im Anschluss noch eine schulärztliche Untersuchung statt.
  • Bitte kommen Sie zu dem Termin pünktlich und bringen alle Unterlagen mit!
  • Bitte kommen Sie zur Schuleingangsuntersuchung mit Ihrem Kind ohne weitere Begleitperson und wenn möglich auch ohne Geschwisterkinder.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

  • Nach Art.12 Abs. 3 GDG ist die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 für alle Kinder gesetzlich verpflichtend. Denken Sie daher bitte rechtzeitig daran, die jeweils fällige Untersuchung (U8 im Alter von 46 – 48 Lebensmonaten, U9 im Alter von 60 – 64 Lebensmonaten) bei Ihrem Kinder- oder Hausarzt machen zu lassen!
  • Sollte die jeweils zuletzt fällige Früherkennungsuntersuchung versäumt worden sein, ist eine schulärztliche Untersuchung im Rahmen der rSEU vorgeschrieben. Sollte Ihr Kind auch an dieser Untersuchung nicht teilnehmen, so ist das Gesundheitsamt nach Art.12 Abs. 3 GDG verpflichtet, das Jugendamt zu informieren.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Schulgesundheits-Team unter den aufgeführten Kontaktadressen während der Öffnungszeiten selbstverständlich zur Verfügung!